Kreis SÜW und Stadt Landau.Nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.Ab Donnerstag, 22. April

Kreis SÜW und Stadt Landau.
Nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.
Ab Donnerstag, 22. April

Nachdem die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße nun den dritten Tag in Folge Inzidenzwerte von über 100 aufweisen, müssen die beiden Kommunen laut der Vorgaben des Landes die „Notbremse ziehen“ und weitere Einschränkungen verfügen. Das Land hat die Stadt Landu und den Landkreis Südliche Weinstraße angewiesen, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr umzusetzen.
Eine diesbezügliche Allgemeinverfügung mit allen Regelungen wird am Mittwoch, 21.4., erlassen und tritt am Donnerstag, 22.4., in Kraft.

SÜW/Landau.20.4.2021/hi. Zuvor hatten die Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt in einem Schreiben an das Land ihre kritische Haltung zum Ausdruck gebracht und darum gebeten, vom Erlass einer solchen Regelung abzusehen. In der Antwort des zuständigen Ministeriums, die nun vorliegt, erhalten Stadt und Kreis jedoch die Weisung, eine nächtliche Ausgangssperre anzuordnen.

„Wir bedauern diese Entscheidung und finden es schade, dass die Menschen, gerade wenn sie bis in die Abendstunden arbeiten müssen, nicht die Möglichkeit eingeräumt bekommen, einen Abendspaziergang zu machen oder eine Runde joggen zu gehen“, so OB Hirsch und SÜW-Landrat Dietmar Seefeldt dazu in einer Pressemeldung.

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Bildquellen

  • Ausgangssperre.Symbolbild.20180830_203203 (2): red.
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