Corona Perspektivplan RLP.
Erleichterungen für Kultur und Sport.
Was ist neu?

Seit 21. Mai 2021 gilt die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Dort wird die zweite Stufe des sogenannten Perspektivplans RLP geregelt. Diese Regeln greifen auch im Landkreis SÜW. Sport treiben ist wieder innen und außen möglich.

Symbolbild pixabay/Peter Altmann

Annweiler.23.5.2021/hi. Draußen dürfen bis zu fünf Erwachsene aus bis zu fünf verschiedenen Haushalten kontaktlos und mit Abstand miteinander trainieren, sofern die Sportausübung von einer Trainerin oder einem Trainer angeleitet wird.

In Hallen darf unter Anleitung einer Trainerin oder einem Trainer kontaktlos Sport getrieben werden. Es gelten die Kontaktbeschränkungen: fünf Personen aus zwei Haushalten.
Im Innenbereich müssen die Sportlerinnen und Sportler getestet, geimpft oder genesen sein.

Bei Einhaltung eines Abstandes von drei Metern dürfen auch mehr Personen Sport treiben. In allen Fällen besteht eine Personenbegrenzung von einer Person je 40 Quadratmeter Trainingsfläche.

Bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen draußen unter Anleitung einer Trainerin oder einem Trainer gemeinsam Sport treiben. Im Innenbereich gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene.

Auf Spielplätzen müssen anwesende Erwachsene nach wie vor Maske tragen.

Profi- und Spitzensport
Im Profi- und Spitzensport sind bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauer im Freien gestattet.
Bedingungen: Maske tragen, Abstand halten, einen festen Sitzplatz zugeteilt bekommen.
Zugang nur für Getestete, Geimpfte oder Genesene.

Fitnessstudios und Tanzstudios dürfen wieder öffnen
Hier gelten die gleichen Regelungen wie für den Sport im Innenbereich.

Kulturveranstaltungen im Freien sind wieder möglich
Maximal 100 Zuschauern auf festen Plätzen.
Zugang nur für Getestete, Geimpfte oder Genesene.
Die Maskenpflicht am Platz entfällt, da zwischen den Plätzen ausreichend Abstand gehalten werden muss.

Zudem entfällt das Verbot vom Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit.

Hier die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung