Corona-Pandemie.
Hygieneregeln wichtig auch für Geimpfte und Genesene

Die Hygieneregeln einzuhalten bleibe wichtig – auch für Geimpfte und Genesene, betont die Kreisverwaltung Südwestpfalz. Auch solche Personen könnten Träger des Virus sein und ihn weitergeben, wenn auch mit geringerer Wahrscheinlichkeit. „AHA+L+C anzuwenden schützt nach wie vor die Gemeinschaft und den Einzelnen, aktiv wie passiv.“
Bild: Schutzschild Mensch. pixabay

Südwestpfalz/Mainz.24.7.2021/Werner G.Stähle. „Unter den aktuell infizierten Personen (Stand 23.7.) befinden sich zwei, welche zum Zeitpunkt des Corona-Abstriches über einen vollständigen Impfschutz (Biontec) verfügten. Bei keiner der aktuell infizierten Personen wurde eine Reinfektion festgestellt“, teilt die Kreisverwaltung auf Anfrage heute mit, in deren Zuständigkeit das Gesundheitsamt Südwestpfalz liegt.

Impfquote über Bundesdurchschnitt
Die Impfquote im Bereich Landkreis Südwestpfalz, Pirmasens und Zweibrücken liege jeweils weit über dem Bundes- und Landesdurchschnitt, war zusätzlich zu erfahren. „Im Landkreis lag der Anteil der Bevölkerung über 18 Jahren mit Erstimpfung am 19 Juli bei 71,4 Prozent, der Anteil der Bevölkerung über 18 Jahren mit vollständiger Impfung bei 65,14 Prozent. In Pirmasens lagen diese Quoten bei 67,9 und 56,4 Prozent, in Zweibrücken bei 71 und 61 Prozent.“ Mit jeweils rund 70 Prozent der Erstgeimpften komme man bereits sehr nah an das zu erwartende und notwendige Maximum.

Zum Vergleich: Im Bundesgebiet betragen die entsprechenden Anteile 60,4 und 48 Prozent (Stand 22. Juli). In Rheinland-Pfalz liegt die Quote der Erstimpfungen bei 61,7 und die Quote der vollständig Geimpften bei 48,2.

Darin enthalten sind auch diejenigen, die nach einer nachgewiesenen Infektion und einer weiteren Impfung im Abstand von mindestens 6 Monaten als vollständig geschützt gelten.

Kinder erst ab 12 impfen
Für Kinder bis zwölf Jahre gäbe es noch keine zugelassene Corona-Impfung und für Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren empfehle die Ständige Impfkommission eine Impfung nur in bestimmten Fällen, fügt die Kreisverwaltung an. Das bedeute jedoch nicht, dass sie für Jugendliche ansonsten verboten sei: „Wer will, darf sich ab zwölf Jahren impfen lassen.“

Gesundheitsministerium: Auch Geimpfte können andere anstecken
Das Landesministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) kann nicht beantworten, ob unter neu erkannten COVID-19-Fällen Personen sind, die vollen Impfschutz haben oder als genesen gelten. „Der Impfstatus nachweislich positiver Fälle wird im Meldewesen nicht umfassend erhoben“, lautet die Auskunft. Anscheinend hat das MWG dennoch Hinweise auf Ansteckungen unter Geimpften und fügt an: „Auch bereits geimpfte Personen haben sich im Falle einer nachgewiesenen Infektion (positiver PCR-Test) abzusondern. Auch geimpfte Personen können im Falle einer Infektion das Virus ausscheiden und andere anstecken – auch wenn Studien nahelegen, dass die Wahrscheinlichkeit deutlich geringer ist als bei Ungeimpften.“


AHA-Regeln bleiben auch für Geimpfte gültig
„Die AHA-Regeln gelten weiterhin für alle, auch für Geimpfte“, betont das Ministerium und ergänzt: „Geimpfte Personen blieben jedoch bei der Personenbegrenzung für private Treffen außer Betracht. Generell wird jede Person unabhängig vom Impfstatus angehalten, nähere und längere Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, zu denen nähere oder längere Kontakte bestehen, möglichst konstant zu lassen.“

Hintergrund: Impf-Statistik
Zu den statistischen Zahlen erläutert die Kreisverwaltung Südwestpfalz: Die Impfquoten sind Annäherungswerte und enthalten alle, die in der jeweiligen Kommune geimpft wurden – unabhängig davon, ob sie ihre Spritze im Impfzentrum, beim Hausarzt, auf der Arbeitsstelle oder auch von den mobilen Impfteams erhalten haben. Denn sie werden in Rheinland-Pfalz nicht anhand des Wohnorts eines jeden einzelnen erhoben, sondern nach dem Impf-Ort.

Dabei ist zu beachten, dass Bürger aus dem Landkreis sowohl im Impfzentrum Pirmasens wie auch in Zweibrücken ihren Impftermin erhalten. Zu Beginn wurden in Zweibrücken zusätzlich die Bürger aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land geimpft, mittlerweile auch aus den meisten Gemeinden der VG Schwellerleiste-Wallhalben und Botenbach.

Alle anderen Bürger aus dem Landkreis werden Pirmasens zugeordnet. Bei Impfungen durch den Hausarzt kann dies nur durch den Arzt-Sitz unterschieden werden. Die Impfquote beschreibt den Anteil der Geimpften an der Bevölkerung, die über 18 Jahre alt ist, je Kommune. Eingeschlossen wurden alle Impfungen von Impflingen mit Wohn- und Impf-Ort Rheinland-Pfalz, auch die unter 18 Jährigen Impflinge, inklusive der Hausarztimpfungen mit der Annahme, dass der Impf-Ort auch Wohnort des Impflings ist.