Appell an die Landesregierung:
Hütten- und Gaststättenkultur im Pfälzerwald ermöglichen.
Selbstbedienung erlauben

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass nach aktuellen Regelungen die Außengastronomie im Land öffnen darf, jedoch die Landesverordnung gleichzeitig den sogenannten Thekenverkauf im Rahmen der Selbstbedienung verbietet“, halten Landrätin Susanne Ganster (Südwestpfalz), die Landräte Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße), Fritz Brechtel (Germersheim), Hans-Ulrich Ihlenfeld (Bad Dürkheim) und Ralf Leßmeister (Kaiserslautern) sowie die Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau) und Marc Weigel (Neustadt an der Weinstraße) in einem gemeinsamen Schreiben an die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer fest. 

Bild: Jungpfalz-Hütte Annweiler

Pfalz.21.5.2021/pm/kv. Die Pfälzer Verwaltungschefs bitten in ihrem gemeinsamen Schreiben an die Landesregierung eindringlich, die bisherige Haltung zu überdenken. Sie fordern landesweit einfache, klare und faire Regeln zu schaffen, diese zu konkretisieren und den Betrieb von Hütten und Biergärten auch im Rahmen der Selbstbedienung zuzulassen. Zum Wohle der Gastronominnen und Gastronomen.

Die Hütten- und Gaststättenkultur in der Pfalz sei etwas Besonderes. Ein wichtiger Teil der touristischen Infrastruktur und des Selbstverständnisses. Gerade die Hütten der Naturfreunde- und Pfälzerwald-Vereine, die oft von Ehrenamtlichen betrieben werden, hätten nicht genug Personal, um alle derzeitigen Auflagen wie Bedienung an Tischen zu erfülllen.

Die Gastronomen hätten aber Konzepte entwickelt, schreiben die Landräte:innen und Oberbürgermeister weiter, die den hygienerechtlichen Anforderungen vollumfänglich entsprächen. Diese Konzepte seien aus Sicht des Infektionsschutzes mindestens gleichwertig, wenn nicht sogar besser als bei einer Bedienung.

Die Verwaltungschefs verweisen dabei unter anderem auf unterschiedliche Fenster bei Bestellung und Ausgabe, Spuckschutz, Abholung vom zugewiesenen Platz, Pager, sodass nur ein Gast zur Ausgabestelle kommt.

Nicht nachvollziehbare LogikEs könne nicht sein, dass Kundinnen und Kunden Speisen und Getränke „to go“ abholen und sich wenige Meter weiter auf eine öffentliche Parkbank setzen, während an der gleichen Ausgabestation aber der Gast, der einen Termin vereinbart hat, und dem ein fester Sitzplatz in der Außenbestuhlung zugewiesen wurde, seine Speisen und Getränke dort nicht selbst abholen darf und bedient werden muss.

Die Pfälzer Verwaltungschefs sind sich einig: „Wandern und Einkehren sind wichtige Teile des hiesigen Tourismuskonzepts. Deshalb sind wir der Meinung, dass man den Biergärten und Hütten den Betrieb wieder ermöglichen sollte.“