Der Galgenberg in Annweiler. Blutgerichtsbarkeit anno 1382 durch den Burgvogt vom Trifels

Nicht zufällig ist es, dass die postalische Anschrift des Sportvereins  VTG Queichhambach lautet: „Sportanlage am Galgenberg“. Dort wo heute in Annweiler ein Kunstrasenplatz für die Fußballer des VTG Queichhambach ist, ging es im 14. Jahrhundert der Stauferzeit gar schaurig zu.
Bild: Peter Brüghel

Annweiler.9.5.2021/hi. Nahe zum Trifels, südlich gelegen, zu Füßen des Hohenberges, erhebt sich hier der 210 Meter hohe Galgenberg. Hier war eine historische Richtstätte, auf der die Blutgerichtsbarkeit gemäß des Weistums und Gerichts zu Queichhambach ausgeübt wurde.

Ein Weistum ist eine zumeist ländliche Rechtsquelle des Mittelalters, die durch eine Weisung zustande gekommen ist. Gemeint ist damit die Auskunft einer rechtskundigen Person über einen bestehenden Rechtszustand in einer hierzu einberufenen Versammlung.

Der Heimatforscher Helmut Seebach aus Annweiler hat bereits 1983 im Rahmen der Feierlichkeiten zur 700-Jahrfeier des Ortes in seinen Quellenstudien herausgefunden, dass ein Burgvogt vom Trifels der Oberherr über das Gericht zu Queichhambach war. Als sogenannter Reichsfaut übte er die Blutgerichtsbarkeit aus.

Das blutige Amt des Trifelser Reichsfaut
Seine Wirkungsstätte war der “Galgenberg“ in unmittelbarer Nähe des Dorfes. Die Gehenkten wurden wie auch das verendete Vieh auf dem nahen „Schinderwasen“, also in nicht geweihter Erde, verscharrt. Für ein weithin abschreckendes Exempel konnte der Reichsfaut oder Burgvogt des Trifels einen Übeltäter auch auf der Rheinbrücke hinrichten.

Nicht nur Grimms Märchen …
Seebach zitiert dazu Jacob Grimm (1785-1863), den Gründungsvater der Germanistik und der Deutschen Volkskunde. Der hatte nämlich im 5. Band seiner Weistümersammlung das Weistum aus dem Jahre 1382 abgedruckt, in dem es heißt, dass ein Reichsfaut des Heiligen Reichs auf Trifels Oberherr des Gerichts ist.

Oberster Gerichtsherr des Gerichts zu Queichhambach war übrigens der Abt von Hornbach.
Weitere rechtskundige Männer waren der Abt von Eußerthal und der Ritter von Scharfenberg.

Das Weistum von 1382 diente der dauerhaften Regelung der herrschaftlichen territorialen Rechtsverhältnisse der drei Vertragspartner. Die einzelnen Grenzen wurden darin erstmals umfassend zwischen ihnen verbindlich abgesteckt.

Die Redaktion von Südpfalz aktuell meint:
Eine bemerkenswerte Textfundstelle, die der Heimatforscher Helmut Seebach da ausgegraben hat.
Es führt bereits ein beschilderter Wanderweg zum Galgenberg. Fehlt nur noch die entsprechende Infotafel. Eine touristisch-attraktiv gestaltete Schautafel wäre ein weiterer Ansatzpunkt, zu dem die Gästeführer spannende Geschichten erzählen könnten. Und Annweiler wäre wieder um einen Merkpunkt im Touristenführer reicher.