Corona. Finanzielle Hilfen für den Härtefall

Unternehmen, die in ihrer Existenz bedroht sind, und die von den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund, Ländern und Kommunen nicht erfasst sind, können jetzt Anträge auf Härtefallhilfen von Bund und Ländern stellen. Darauf weist die Mittelstandsberatungs- und -betreuungsgesellschaft SÜW (MBB) hin.

SÜW.27.5.2021/KV/hi. Die MBB ist die die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Südliche Weinstraße.

Anträge auf Härtefallhilfe können alle Unternehmen stellen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind und bei denen die bestehenden Hilfsangebote nicht oder nicht vollständig greifen.

Die Anträge müssen, wie die Überbrückungshilfe, über prüfende Dritte eingereicht werden. Erstattet werden Fixkosten mit einem Zuschuss (Billigkeitsleistung) zwischen 2.000 und 100.000 Euro. Das bedeutet, die Hilfen werden im Einzelfall gewährt; es besteht kein Rechtsanspruch.

Die Hilfen berücksichtigen die Monate November 2020 bis Juni 2021 und können in diesem Förderzeitraum für jeden Monat beantragt werden, in dem aufgrund einer Härtefallkonstellation keine Antragstellung für Überbrückungshilfe und/oder November- und Dezemberhilfe möglich ist oder war.

Nähere Informationen zu den Härtefallhilfen von Bund und Ländern sowie die Antragsvoraussetzungen hier

Corona Perspektivplan RLP.
Erleichterungen für Kultur und Sport.
Was ist neu?

Seit 21. Mai 2021 gilt die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Dort wird die zweite Stufe des sogenannten Perspektivplans RLP geregelt. Diese Regeln greifen auch im Landkreis SÜW. Sport treiben ist wieder innen und außen möglich.

Symbolbild pixabay/Peter Altmann

Annweiler.23.5.2021/hi. Draußen dürfen bis zu fünf Erwachsene aus bis zu fünf verschiedenen Haushalten kontaktlos und mit Abstand miteinander trainieren, sofern die Sportausübung von einer Trainerin oder einem Trainer angeleitet wird.

In Hallen darf unter Anleitung einer Trainerin oder einem Trainer kontaktlos Sport getrieben werden. Es gelten die Kontaktbeschränkungen: fünf Personen aus zwei Haushalten.
Im Innenbereich müssen die Sportlerinnen und Sportler getestet, geimpft oder genesen sein.

Bei Einhaltung eines Abstandes von drei Metern dürfen auch mehr Personen Sport treiben. In allen Fällen besteht eine Personenbegrenzung von einer Person je 40 Quadratmeter Trainingsfläche.

Bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen draußen unter Anleitung einer Trainerin oder einem Trainer gemeinsam Sport treiben. Im Innenbereich gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene.

Auf Spielplätzen müssen anwesende Erwachsene nach wie vor Maske tragen.

Profi- und Spitzensport
Im Profi- und Spitzensport sind bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauer im Freien gestattet.
Bedingungen: Maske tragen, Abstand halten, einen festen Sitzplatz zugeteilt bekommen.
Zugang nur für Getestete, Geimpfte oder Genesene.

Fitnessstudios und Tanzstudios dürfen wieder öffnen
Hier gelten die gleichen Regelungen wie für den Sport im Innenbereich.

Kulturveranstaltungen im Freien sind wieder möglich
Maximal 100 Zuschauern auf festen Plätzen.
Zugang nur für Getestete, Geimpfte oder Genesene.
Die Maskenpflicht am Platz entfällt, da zwischen den Plätzen ausreichend Abstand gehalten werden muss.

Zudem entfällt das Verbot vom Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit.

Hier die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung

Covid Lock Down. No Work. No Money. Please Help.
Ein Hilferuf aus Indien erreicht Magic Baba in Annweiler

Von August Müller

August Müller aus Annweiler, alias Zauberkünstler Magic Baba, unterhält sein Publikum mit klassischen Zauberkunststücken. Er beleuchtet und hinterfragt fernöstliche, abendländische und pfälzische Weisheiten mit magischen Mitteln. Nach einer Indienreise vor fünf Jahren hat er eine Spendenaktion für die verarmte Bevölkerung dort gestartet. Seither war er mehrere Male in der Region Hampi-Karnataka. Mit seinen Auftritten ermöglicht er einigen Kindern den Schulbesuch.

Nun hat ihn am letzten Sonntag ein verzweifelter Hilferuf aus Indien erreicht.

Annweiler.21.5.2021/August Müller. Die Corona Pandemie wütet in Indien in einem für uns kaum vorstellbaren Ausmaß. Jeder kennt jemanden, der oder die an Covid gestorben ist: Verwandte, Bekannte, Freunde.

Eine soziale Absicherung gibt es für den größten Teil der Bevölkerung nicht.

Die bei uns in den Medien genannten Todeszahlen von 4.000 pro Tag sind wahrscheinlich nur ein Bruchteil der Realität. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher sein.

Da sich die soziale Distanz in größeren Ansiedlungen und den Megastädten nicht einhalten lässt und die Tagelöhner kein Einkommen mehr haben, sind Hunderttausende zu Fuß auf den Autobahnen unterwegs.

Sie laufen tagelang oder sogar Wochen aus den Städten zurück in ihre Dörfer – hunderte oder tausende Kilometer. Mit Habseligkeiten auf dem Kopf, Kindern an der Hand, bringen sie so das Coronavirus aufs Land.

Viele Menschen verhungern oder verdursten auf dem Nachhauseweg. Sie sind nicht Teil der Covidstatistik. Sie sind Opfer des Lockdowns, der den Tod durch Corona verhindern soll.

Die Corona-Bekämpfungsmaßnahmen haben mindestens 40 Millionen Menschen ihrer Existenz beraubt und vielen das Leben gekostet.

No Work. No Money. Please Help

Polo Dhanjppa wohnt mit seiner Frau, den drei Kindern und seinem Vater in einer Hütte ohne Wasseranschluss – bei Sanapur rund 10 km von Hampi. Mit Polo habe ich seit meiner ersten Indienreise 2016 über Whatsapp regelmäßigen Kontakt. Er war Hausverwalter unserer Unterkunft bei allen bisherigen Besuchen.

Polo kann weder lesen noch schreiben, deshalb tauschen wir regelmäßig Bilder aus. Er antwortet immer mit „hi“, dem einzigen Wort, das er schreiben kann.

Im März 2020 wurden dieses Guesthouse sowie acht weitere Unterkünfte mit Restaurants und Läden von der Bezirksregierung mit Planierraupen komplett zerstört. Obwohl es im Vorfeld eine regionale Protestaktion und eine internationale Petition gab. Denn in der Nähe soll ein Sternehotel für reiche Touristen errichtet werden. Polo verlor, wie sehr viele andere Menschen auf Hampi-Island, seine Existenzgrundlage. Seitdem hatte er ein kleines unregelmäßiges Einkommen als Tagelöhner auf den Feldern in der Umgebung.

Die Corona-Pandemie hat ihm jetzt auch diese Überlebensmöglichkeit genommen. Im harten Lockdown darf er seine Hütte nicht mehr verlassen. Dadurch hat er keine Möglichkeit, auch nur etwas Geld zu verdienen.

Projekt Magic Baba läuft weiter.
Aus der Gage bei seinen Auftritten als Zauberer Magic Baba und mit Spenden kam bislang ein monatlicher Beitrag zusammen, der das Überleben zweier Familien sichert. Seit Januar 2020 hatte August Müller wegen  Corona allerdings nur noch drei Auftritte.

Er bittet daher um Spenden: „ Diese Hilfe rettet die Familien vor dem Verhungern“.

Spenden-Konto 
IBAN DE23 5001 0517 0479 5335 40
Verwendungszweck Projekt Magic Baba.

Kontakt
August Müller
Markwardstraße 18, 76855 Annweiler
Tel. 06346/7837. Mobil 0171/ 6527159
info@magicbaba.de

www.magicbaba.de

Corona Update regionale Analyse SÜW/Landau.<br>
Dynamik des Infektionsgeschehens unverändert.<br> Entspannung nur bei den Todeszahlen.

Die Grafik bildet das regionale Infektionsgeschehen in der Stadt Landau zusammen mit dem Kreis Südliche Weinstraße ab. Und zwar im Zeitraum vom 1.Oktober bis 23.April. Die rote Linie rechts oben zeigt die mathematisch-statistische Modellkurve der 3. Welle. Die gepunktete hellrote Linie darüber stellt den weiteren möglichen Verlauf dar, wie er sich aus den Inzidenzwerten und dem 7-Tages-R-Wert seit Ende März ableiten lässt. Die blau gepunktete Linie zeigt einen möglichen Impfeffekt. Quelle: KV SÜW  Grafik: hi

Die regionale Infektionsentwicklung in Landau/SÜW
Dass sich auch die Südpfalz nicht vom allgemeinen Trend abkoppeln kann, zeigen die folgenden beiden Grafiken.

Vergleicht man den Verlauf des 7-Tages-R-Werts, wie er täglich vom RKI für Deutschland veröffentlicht wird (braune Kurve) mit dem entsprechend Kennwert für die Region SÜW/Landau (grüne Kurve), dann wird erkennbar, dass die Reproduktionskurven im Wesentlichen den gleichen Trend zeigen. Insbesondere liegt seit Anfang März der R-Wert – unter Schwankungen – oberhalb der kritischen Grenze von 1,0. Das Infektionsgeschehen zeigt den typischen Verlauf des beschränkten exponentiellen Wachstums.

In der untenstehenden Grafik ist der Übergang von der zweiten (graue Kurve) zur dritten Infektionswelle (rote Kurve) herausgearbeitet. Das blaue Band am oberen Bildrand gibt den regionalen Inzidenzverlauf wieder, wie er sich aus den täglich vom Landauer Gesundheitsamt gemeldeten Fallzahlen berechnen lässt.

Gut zu sehen ist, wie die sinkenden Inzidenzen von Mitte Januar bis Ende Februar sich in der abflachenden Kurve (grau)  der ersten Welle widerspiegeln.

Nachdem seit Anfang März die Inzidenzen wieder stetig steigen, nimmt die Infektionsdynamik dann wieder zu (rote Kurve).

Für mathematisch Interessierte
Die Modellkurve der 3. Infektionswelle wird im vorliegenden Falle durch die folgende Funktion beschrieben:

Die Bundesnotfallbremse greift.
Landau/SÜW seit heute im harten Lockdown.

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Inzidenz und des 7-Tages-R-Werts in der Stadt Landau und im Kreis Südliche Weinstraße.

Gut zu erkennen ist der Zusammenhang zwischen diesen beiden Kennwerten: Nachdem der R-Wert im Zeitraum Mitte Januar bis Ende Februar, also rund sechs Wochen lang, dauerhaft unter 1 geblieben war, ist die regionale Inzidenz gefallen, von rund 190 auf unter 35.

Danach ist der R-Wert wieder stetig bis auf 1,7 gestiegen und schwankt seither um 1,1.

In der Folge haben die Neu-Infektionen wieder zugenommen. Die regionalen Inzidenzwerte steigen seither kontinuierlich bis auf 139 am Mittwoch in dieser Woche.         Quelle: KV SÜW Grafik: cmc-hi. (Leit-Bild)

Annweiler.24.4.2021/hi. Am vergangenen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag dieser Woche lag auch in der Region Landau/SÜW die Inzidenz über 100.

 Di. 20.4.Mi. 21.4.Do. 22.4.
Inzidenz Landau155,6178,4176,3
Inzidenz SÜW111,6122,4121,5

Damit traten am übernächsten Tag, also heute am Samstag, 24. April, die Maßnahmen für die bundesweite Corona-Notfallbremse in Kraft.

Somit gelten ab heute in der Stadt Landau und im Kreis Südliche Weinstraße die harten Lockdown-Regelungen. Hier im Folgenden eine Übersicht der geltenden Regelungen.

Private Kontakte

Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Kontaktbeschränkung nicht.

Bei Trauerfeiern nach Todesfällen dürfen bis zu 30 Personen zusammenkommen.

Ausgangsbeschränkungen

Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab 22 Uhr.

Bis 5 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen.

Ausnahmen sind die „Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“.

Das sind zum Beispiel gesundheitliche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinische Behandlungen.

Bewegung an frischer Luft sind bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine und nicht in Sportanlagen.
Ausgenommen sind in der Regel auch die Ausübung eines Berufs oder Mandats und die journalistische Berichterstattung. Man darf also bis 24 Uhr alleine draußen Sport machen oder spazieren gehen.

Das Gleiche gilt für die Wahrnehmung von Sorge- oder Umgangsrecht, die unaufschiebbare Betreuung Unterstützungsbedürftiger oder Minderjähriger oder die Begleitung Sterbender, Versorgung von Tieren oder „ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke“.

Freizeiteinrichtungen

Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Solarien, Fitnessstudios müssen schließen.

Läden

Läden dürfen Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben.

Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click & Collect).

Ausgenommen von Schließungen oder starken Beschränkungen bleiben weiterhin der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.

Diese dürfen aber nur das übliche Sortiment verkaufen.

Für die zulässige Kundenanzahl gelten Grenzen in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche.
In geschlossenen Räumen müssen Kunden eine Maske auf FFP2-Niveau oder eine medizinische Maske tragen.

Kultur und Zoo

Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos (außer Autokinos), Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten müssen schließen, auch entsprechende Veranstaltungen sind untersagt.

Die Außenbereiche des Zoos und der Wild- und Wanderpark bleiben für Besucher offen. Sofern sie einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen können.

Sport

Nur kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann. Für Berufs- und Leistungssportler gibt es Ausnahmen. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein.

Gastronomie

Gastronomie muss geschlossen bleiben.

Es gibt aber Ausnahmen. Etwa für Speisesäle in Reha-Zentren oder Pflegeheimen, die Versorgung Obdachloser oder von Fernfahrern.

Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt, ebenso die Auslieferung.

Körpernahe Dienstleistungen

Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, „die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege“.

Dabei müssen in der Regel FFP2-Masken oder Masken mit gleicher Schutzwirkung getragen werden.

Wer zum Friseur oder zu der Fußpflege will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.

PKW, Bus, Bahn, Taxi

Bus, Bahn und Taxi nur mit Maske auf FFP2-Niveau.

Für Personal mit Kundenkontakt sind medizinische Masken vorgeschrieben.
Möglichst soll nur die Hälfte der regulär zulässigen Passagiere mitfahren.

Im privaten PKW gilt die Maskenpflicht, wenn Personen aus mehreren Hausständen im Fahrzeug sind. Ausgenommen ist der Fahrer.

Tourismus/Übernachtung/Hotels/Ferienwohnungen

Die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt.

Schulen

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer müssen im Präsenzunterricht zweimal pro Woche getestet werden. Darüber hinaus gilt hier eine eigene Notbremse:

Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100, so wird Wechselunterricht ab dem übernächsten Tag Pflicht.

Wenn die Inzidenzwerte an drei Tagen in Folge über 165 liegen, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht in Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen verboten. Es gibt wieder Homeschooling.

Mit Ausnahme der Abschlussklassen und einer Notbetreuung. Auch in Kitas gibt es dann nur Notbetreuung.

Die Schulbremse tritt außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 wieder unterschreitet.

Allerdings bleiben in Rheinland-Pfalz die Schulen zunächst bis zu den Pfingstferien (Beginn am 25. Mai)  im Wechselunterricht. Und zwar auch dann, wenn die Inzidenz unter 100 fällt.

Arbeitsplatz

Unternehmen müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Das hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Falls möglich, muss der Arbeitgeber seinen Angestellten Homeoffice ermöglichen, und Arbeitnehmer müssen das normalerweise auch annehmen.

Information

Der Wellenbrecher aus Berlin: Der neue Paragraph 28b

Die Bundesnotfallbremse im geänderten Infektionsschutzgesetz, das gestern in Kraft trat, soll die Dynamik der 3. Corona-Welle brechen. Dazu wurde ein neuer Paragraph 28b ins Infektionsschutzgesetz eingefügt.  28a war schon ein Zusatzparagraph, der ebenfalls ausdrücklich nur für die Covid-19- Bekämpfung gilt.

Von diesem Schwellenwert an wird dann zwingend vorgegeben, dass eine ganze Reihe von Maßnahmen auf Kreiseben zu veranlassen sind. Bisher gab es da einen Ermessensspielraum.

Praktisch  kommt es dann lokal zu harten Lockdowns, wenn eine Sieben-Tages-Inzidenz von 100 überschritten wird. Auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr gibt es dann.

Die Corona-Notbremse des Bundes hat in der Nacht zum Samstag zum ersten Mal gegriffen.

Kreis SÜW und Stadt Landau.
Nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.
Ab Donnerstag, 22. April

Nachdem die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße nun den dritten Tag in Folge Inzidenzwerte von über 100 aufweisen, müssen die beiden Kommunen laut der Vorgaben des Landes die „Notbremse ziehen“ und weitere Einschränkungen verfügen. Das Land hat die Stadt Landu und den Landkreis Südliche Weinstraße angewiesen, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr umzusetzen.
Eine diesbezügliche Allgemeinverfügung mit allen Regelungen wird am Mittwoch, 21.4., erlassen und tritt am Donnerstag, 22.4., in Kraft.

SÜW/Landau.20.4.2021/hi. Zuvor hatten die Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt in einem Schreiben an das Land ihre kritische Haltung zum Ausdruck gebracht und darum gebeten, vom Erlass einer solchen Regelung abzusehen. In der Antwort des zuständigen Ministeriums, die nun vorliegt, erhalten Stadt und Kreis jedoch die Weisung, eine nächtliche Ausgangssperre anzuordnen.

„Wir bedauern diese Entscheidung und finden es schade, dass die Menschen, gerade wenn sie bis in die Abendstunden arbeiten müssen, nicht die Möglichkeit eingeräumt bekommen, einen Abendspaziergang zu machen oder eine Runde joggen zu gehen“, so OB Hirsch und SÜW-Landrat Dietmar Seefeldt dazu in einer Pressemeldung.

Corona-Pandemie Südwestpfalz.
Landkreis will regional angepasst reagieren können

Wie in nahezu der gesamten Bundesrepublik steigt auch im Bereich des Gesundheitsamtes Südwestpfalz (Landkreis sowie Städte Pirmasens und Zweibrücken) die Zahl der mit dem Virus SARS-CoV-2 und seinen Varianten Infizierten deutlich an. Betroffen sind zunehmend jüngere Erwachsene sowie Schul- und Kindergartenkinder. Dies war auf einer von Landrätin Susanne Ganster (CDU) einberufenen Pressekonferenz zu erfahren. Darauf sollte man der regionalen Situation angepasst reagieren können, ergänzend zu pauschalen Regelungen von Land und Bund, wünscht sie sich. Ausgangsperren sehe sie nach wie vor kritisch.

Pirmasens.18.4.2021/Werner G. Stähle. Es sei ihr ein Anliegen, die Öffentlichkeit zu informieren, „auch weil wieder viel in Bewegung ist“, eröffnete Landrätin Ganster ihr Pressegespräch. Neu sei, dass mittlerweile Kleinkinder bis vier Jahre betroffen seien und bei bis Vierzehnjährigen deutliche Ausschläge verzeichnet würden. Unter zwischen 15 und 39-jährigen sei ein deutlicher Anstieg erkennbar und 40 bis 59 Jahre alte Personen seien mittlerweile stark betroffen. Bei über 80-jährigen würden kaum noch Neuinfektionen auftreten. Hier zeige sich seit Beginn der Impfungen ein starker Rückgang.

Der allgemeine Anstieg von erkannten Neuinfektionen sei kaum auf die seit sieben Wochen stark zunehmende Zahl von Schnell- und Selbsttests zurückzuführen, erläuterte Thorsten Höh, Referent der Landrätin, auf Nachfragre. Diese hätten nur zu drei Prozent mehr PCR-Tests geführt.

Vom Infektionsgeschehen betroffen seien auch Bildungseinrichtungen, berichtete Landrätin Ganster. Derzeit seien bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften von 25 Schulen Infektionsfälle bekannt. Es handele sich ausschließlich um Einzelfälle. Ein Ausbruchgeschehen sei nicht zu verzeichnen. Auch bei Kindern und Personal von 23 Kindertagesstätten gebe es derzeit positive Testergebnisse.

Schnelltests in den Schulen unter Anleitung ausgebildeter Personen
Es würden regelmäßig Selbsttests unter Anleitung durchgeführt. Zeigten diese eine mögliche Infektion an, folge ein Schnelltest. Alle Schulen hätten inzwischen erreicht, dass dafür ausgebildete Personen zur Verfügung stehen. Ist auch der Schnelltest positiv, schließe sich zur sicheren Abklärung ein PCR-Test an. Diese Reihenfolge sei von der Landesregierung so vorgegeben. „Das wird von uns kritisiert“, fügte Susanne Ganster an. „Besser wäre nach positivem Selbsttest gleich der PCR-Test.“
Die erforderlichen Einverständniserklärungen zum Schnelltest (der juristisch einen körperlichen Eingriff darstellt) lägen pro Einrichtung in unterschiedlichen Anteilen vor. Sie erwarte, dass diese stiegen. Manchmal seien zwar die Eltern einverstanden, aber die Kinder ängstlich. Es gäbe auch Verweigerung und mitunter „starke Reaktionen“, so Susanne Ganster auf die entsprechende Frage.

Es fehlt nach wie vor an Impfstoff
Die vom Land zugeteilten Mengen an Impfstoff seien noch immer nicht ausreichend, erklärte die Landrätin. Das Impfzentrum des Landkreises arbeite an sieben Tagen in der Woche von 8 bis 18 Uhr. Das verdanke man eigens angestellten Kräften sowie zum größten Teil einem Stab von Ehrenamtlichen aus Ärztinnen und Ärzten, Apothekern, Sanitätskräften sowie Verwaltungspersonal.

Bei den Ehrenamtlichen gebe es ein Problem. Deren Aufwandentschädigung unterliege steuerlich den Grenzen der „Übungsleiterpauschale“ (Jahresfreibetrag, wie bei Sportvereinen). „Das reicht nicht“, bemängelte Landrätin Ganster, „das bringt uns praktische Probleme“. Sie habe die Landesregierung angeschrieben, deren Reaktion stehe noch aus.

Stand Donnerstag hätten 17.032 Personen Erstimpfungen bekommen und 4.168 auch die Zweite Dosis. Impflinge könnten das Vakzin nicht wählen, war zu hören. Das erfahre man erst vor der Verabreichung. Verweigerungen kämen vor. In diesem Fall werde keine alternative Impfung angeboten. Betroffene könnten sich um einen neuen Termin zu gleichen Bedingungen bemühen.

Demnächst Kontaktverfolgung mit der Luca-App
Für den Einsatz der Luca-App sei technisch alles vorbereitet. Man erwarte, in zwei Wochen beginnen zu können. Eine einzelne Zertifizierung stehe noch aus. Allerdings sei die Datenschutz-Haftung noch ungeklärt sowie wer die Folgekosten trägt. Man schätze diese auf 80.000 Euro.

Diese App habe viele Vorteile, aber es werde beispielsweise in Restaurants im Gegensatz zur bisherigen Schriftform die Tischnummer nicht erfasst. Deshalb könne gegebenenfalls die Zahl der möglichen Kontaktpersonen nicht eingegrenzt werden, was den Aufwand zur Nachverfolgung künftig erheblich steigere.

Problematische Ausgangssperre
Die Verhängung von Ausgangsperren sehe sie nach wie vor kritisch, betonte Susanne Ganster. Zwar sei sie der Meinung, es brauche eine bundeseinheitliche Regelung, aber sie fordere auch, dass regional angepasste Reaktionen möglich sind. Tatsächlich würde das Land keine Abweichungen genehmigen. Sie habe dort zusammen mit dem Leiter des Gesundheitsamtes konkrete Situationen geschildert und Vorschläge vorgetragen, was aber nicht genehmigt worden sei. „Wir wollen regional reagieren können“, betonte die Landrätin.

Aktuell
Stand heute, 18. April, ordnet das Landesuntersuchungsamt (LUA) den Landkreis Südwestpfalz mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 93,9 in Alarmstufe rot ein. Die Stadt Pirmasens hat heute mit 201,3 erstmals die 200er Marke überschritten. Und Zweibrücken, das zeitweilig den niedrigsten Wert des gesamten Bundeslandes verzeichnen konnte, findet sich seit gestern mit 114,1 über über dem Grenzwert, ab dem vom Land angeordnete zusätzliche Beschränkungen und Verbote gelten, falls dieser anhält.

Quelle: red.
Die Grafik der KV Pirmasens zeigt die Entwicklung der Fallzahlen in der Corona-Pandemie in der Südwestpfalz. Zeitraum: Apr.2020 bis 18.4.2021

Corona Kontaktnachverfolgung. Stadt Landau und Kreis SÜW bereiten Einführung der luca-App vor

Die Nutzung der luca-App zur Kontaktnachverfolgung bei Corona-Infektionen wird künftig wohl eine der Voraussetzungen für weitere Lockerungen sein. Die flächendeckende Einführung wird in RLP zentral vom Land gesteuert und unterliegt dessen Vorgaben. Aktuell schafft das Gesundheitsamt Landau/SÜW die technischen Voraussetzungen dafür, um die App zur Kontaktnachverfolgung in Stadt und Kreis nutzen zu können.

Landau/SÜW. 13.4.2021/hi. Auch Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt wünschen sich eine schnelle Einführung der App zur digitalen Nachverfolgung von Kontakten: „Wir möchten die Betriebe und Unternehmen in Landau und SÜW schon jetzt bitten, sich in ihren jeweiligen Bereichen über die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der luca-App zu informieren“, betonen Hirsch und Seefeldt.

Es sei klar, dass die Nutzung der App künftig wohl eine der Voraussetzungen für weitere Lockerungen sein werde. Die Stadt Landau und der Landkreis SÜW seien weiter bereit, ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten, heißt es dazu aus den beiden Rathäusern. Neben Impfen und Testen zähle auch eine gute und schnelle Kontaktnachverfolgung im Ernstfall dazu. Durch die digitale Nachverfolgung von Kontakten mit der luca-App könnten Infektionsketten effizienter unterbrochen werden.

luca-Modellkommunen: Landau, VG Edenkoben und Ortsgemeinde Herxheim
Die Stadt Landau sowie im Landkreis SÜW die Verbandsgemeinde Edenkoben und die Ortsgemeinde Herxheim haben sich beim Land als Modellkommunen für weitere Lockerungen beworben. In ausgewählten Städten und Gemeinden mit niedriger Inzidenz soll es künftig möglich sein, durch schlüssige Test- und Nachverfolgungskonzepte weitere behutsame Öffnungsschritte zu erproben. Zu den Voraussetzungen gehört auch die Nutzung der luca-App.

Pirmasens bedauert eigene Verfügung. Einzelhandel bleibt zu

„Die Stadtspitze bedauert, dass eine Öffnung der Geschäfte in Pirmasens auch weiterhin nicht möglich ist“, kommentiert heute die Verwaltung der Sieben-Hügel-Stadt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 5. April dieses Jahres (5 L 334/21.NW). Damit positioniert sich die beklagte Stadt Pirmasens weiterhin auf Seiten der klagenden Geschäftsleute. Wegen der Schließungen sei man weiterhin in großer Sorge um die wirtschaftliche Existenz des örtlichen Einzelhandels. Dementsprechend habe man für eine eventuelle Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Verständnis. Foto:pixabay

Pirmasens.7.4.2021/Werner G. Stähle. Verwiesen wird auf das benachbarte Saarland, wo Einzelhandelsgeschäfte aufgrund eines Oberverwaltungsgericht-Beschlusses seit Wochen geöffnet sind. Trotzdem habe dieses Bundesland eine der niedrigsten Inzidenzen in Deutschland und erlasse als Modellregion gerade weitere Lockerungen.

Dies unterstreiche die Einschätzung der Stadtspitze, dass das Infektionsrisiko im Einzelhandel mit guten Hygienekonzepten eher gering und die Verhältnismäßigkeit der langen Schließungen fraglich sei.
Es bestehe kein Zweifel, dass Schutzmaßnahmen gerade auch aufgrund der Mutationen dringend erforderlich seien, anerkennt die Pirmasenser Verwaltung: „Eine so langfristige Schließung des Einzelhandels, sehen wir trotzdem als kritisch an.“ Nach wie vor schätzte das Robert-Koch-Institut (RKI) das Infektionsrisiko durch den Einzelhandel als niedrig ein.

Hintergrund
Gegen die eigne Überzeugung war die Stadt Pirmasens von der Landesregierung per Erlass gezwungen worden, in ihrer Allgemeinverfügung auch die Schließung der Einzelhandelsgeschäfte für den allgemeinen Kundenverkehr anzuordnen. Von Oberbürgermeister Markus Zwick dem Gesundheitsministerium des Landes vorgetragene Fakten und Argumente waren nicht anerkannt worden.