Führerschein Pflichtumtausch. Landkreis Südwestpfalz.
Anträge können bei den Verbandsgemeinden gestellt werden

Wie die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Südwestpfalz informiert, können Anträge zum Pflicht-Umtausch von Führerscheinen ab sofort auch bei den Verbandsgemeinden gestellt werden. Damit wird den Bürgerinnen und Bürger das Umtauschverfahren mit kürzeren Wegen erleichtert
Bild: Thorsten Höh, ©Bundesdruckerei

Pirmasens/Südwestpfalz.21.10.2021/ps. Mit dem Führerscheinumtausch werden die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt, wonach bis Anfang 2033 alle Führerscheine in den EU-Staaten einheitlich ausgestaltet sein müssen. Das neue Dokument ist fälschungssicherer, zudem ist eine zentrale Registrierung sichergestellt. Seit dem 19.01.2013 werden Führerscheindokumente auf 15 Jahre befristet ausgestellt.

Bis zu welchem Zeitpunkt ein Umtausch erfolgen muss, ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. Bei alten Papierführerscheinen richtet sich die Frist für den Umtausch nach dem Geburtsjahr der Person, auf welche er ausgestellt ist. Ist ein Kartenführerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr dieses Führerscheins.

Handlungsbedarf besteht mit Blick auf die vorgegebene Staffelung zunächst nur für alte Papier-Führerscheinen bei Personen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sowie im kommenden Jahr für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964. Für alle anderen Führerscheine ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Eile geboten. Die individuellen Fristen hier. Da lediglich Dokumente umgetauscht werden, muss keine Prüfung abgelegt werden. Zum Umtausch des Führerscheins benötigt man die bisherige Fahrerlaubnis, ein Ausweisdokument sowie ein neues, biometrisches Passfoto.
Die Umstellungsgebühr beträgt 25,30 Euro.