Pirmasens bedauert eigene Verfügung. Einzelhandel bleibt zu

„Die Stadtspitze bedauert, dass eine Öffnung der Geschäfte in Pirmasens auch weiterhin nicht möglich ist“, kommentiert heute die Verwaltung der Sieben-Hügel-Stadt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 5. April dieses Jahres (5 L 334/21.NW). Damit positioniert sich die beklagte Stadt Pirmasens weiterhin auf Seiten der klagenden Geschäftsleute. Wegen der Schließungen sei man weiterhin in großer Sorge um die wirtschaftliche Existenz des örtlichen Einzelhandels. Dementsprechend habe man für eine eventuelle Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Verständnis. Foto:pixabay

Pirmasens.7.4.2021/Werner G. Stähle. Verwiesen wird auf das benachbarte Saarland, wo Einzelhandelsgeschäfte aufgrund eines Oberverwaltungsgericht-Beschlusses seit Wochen geöffnet sind. Trotzdem habe dieses Bundesland eine der niedrigsten Inzidenzen in Deutschland und erlasse als Modellregion gerade weitere Lockerungen.

Dies unterstreiche die Einschätzung der Stadtspitze, dass das Infektionsrisiko im Einzelhandel mit guten Hygienekonzepten eher gering und die Verhältnismäßigkeit der langen Schließungen fraglich sei.
Es bestehe kein Zweifel, dass Schutzmaßnahmen gerade auch aufgrund der Mutationen dringend erforderlich seien, anerkennt die Pirmasenser Verwaltung: „Eine so langfristige Schließung des Einzelhandels, sehen wir trotzdem als kritisch an.“ Nach wie vor schätzte das Robert-Koch-Institut (RKI) das Infektionsrisiko durch den Einzelhandel als niedrig ein.

Hintergrund
Gegen die eigne Überzeugung war die Stadt Pirmasens von der Landesregierung per Erlass gezwungen worden, in ihrer Allgemeinverfügung auch die Schließung der Einzelhandelsgeschäfte für den allgemeinen Kundenverkehr anzuordnen. Von Oberbürgermeister Markus Zwick dem Gesundheitsministerium des Landes vorgetragene Fakten und Argumente waren nicht anerkannt worden.