Bahnstrecke Landau-Germersheim und Landau Herxheim. Kreistag SÜW verabschiedet Resolution zur Reaktivierung

Der Kreistag fordert in einer Resolution an das Bundesverkehrsministerium eine Neuberechnung der Kosten-Nutzungsuntersuchung für die Projekte Projekt Landau–Germersheim und Landau-Herxheim (Rülzheim). Vor dem klimapolitischen Hintergrund sollen dazu die aktuellen Prüfungs- und Bewertungsmaßstäbe überarbeitet werden. Der Zielhorizont 2022 soll auf Ende des Jahres 2021 angepasst werden, um die zahlreichen vielversprechenden Konzept zum Ausbau des Schienenverkehrs nicht länger zu verzögern, heißt es dazu in der einstimmig verabschiedeten Kreistags-Resolution

SÜW. 13.4.2021/hi. „Mit neuen Schienenverkehrsangeboten soll das Umsteigen vom PKW in den ÖPNV erleichtert, ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet und die Erschließungswirkung von Bussen und Bahnen verbessert werden. Allerdings drohen selbst vielversprechende Projekte daran zu scheitern, dass der als Fördervoraussetzung für Bund und Land zwingend notwendige positive volkswirtschaftliche Nutzen als mathematischer Faktor nicht erreicht wird“, erläuterte Landrat Dietmar Seefeldt (CDU).

Problematische Kosten/Nutzen-Rechnung
Die von den Landkreisen Südliche Weinstraße und Germersheim sowie der Städte Landau und Germersheim angeregte Untersuchung hatte ergeben, dass der volkswirtschaftliche Nutzen bei der Reaktivierung der Strecke Landau–Germersheim höher ist als die Betriebskosten. Allerdings sind die Fahrwegskosten nur zu einem Teil gedeckt. Deshalb erreicht die Reaktivierung, trotz hohem prognostiziertem Fahrgastaufkommen, nach den derzeitigen Bewertungsvoraussetzungen nicht den erforderlichen Nutzen-Kosten-Quotienten.

Auch klimarelevante und umweltschonende Faktoren müssen berücksichtigt werden
Für die notwendige Überarbeitung der Vorgaben für die sogenannte „Standardisierte Bewertung“ kämen verschiedene Aspekte in Frage. So müssten eine verstärkte Bewertung der Ersparnis von Schadstoffeinträgen einschließlich klimarelevanter Treibhausgase wie CO2 aufgrund umweltfreundlicher Verkehrskonzepte, der Flächenverbrauch des PKW-Verkehrs sowie lokale und nachhaltige Güterverkehrskonzepte berücksichtigt werden. „Daneben müssen Wege gefunden werden, die Zukunftsoptionen reaktivierter Eisenbahntrassen sowie deren Funktionalität volkswirtschaftlich zu bewerten. Hierzu gehören die Netzwirkung von reaktivierten Strecken bei beidseitiger Anbindung und die grundsätzliche Erhaltung öffentlicher Infrastruktur“, heißt es in der Resolution.

Und schließlich, insbesondere bei Strecken außerhalb der Ballungs- und Verdichtungsräume, müssten die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zur Stärkung des ländlichen Raumes beachtet werden.