Corona. Finanzielle Hilfen für den Härtefall

Unternehmen, die in ihrer Existenz bedroht sind, und die von den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund, Ländern und Kommunen nicht erfasst sind, können jetzt Anträge auf Härtefallhilfen von Bund und Ländern stellen. Darauf weist die Mittelstandsberatungs- und -betreuungsgesellschaft SÜW (MBB) hin.

SÜW.27.5.2021/KV/hi. Die MBB ist die die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Südliche Weinstraße.

Anträge auf Härtefallhilfe können alle Unternehmen stellen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind und bei denen die bestehenden Hilfsangebote nicht oder nicht vollständig greifen.

Die Anträge müssen, wie die Überbrückungshilfe, über prüfende Dritte eingereicht werden. Erstattet werden Fixkosten mit einem Zuschuss (Billigkeitsleistung) zwischen 2.000 und 100.000 Euro. Das bedeutet, die Hilfen werden im Einzelfall gewährt; es besteht kein Rechtsanspruch.

Die Hilfen berücksichtigen die Monate November 2020 bis Juni 2021 und können in diesem Förderzeitraum für jeden Monat beantragt werden, in dem aufgrund einer Härtefallkonstellation keine Antragstellung für Überbrückungshilfe und/oder November- und Dezemberhilfe möglich ist oder war.

Nähere Informationen zu den Härtefallhilfen von Bund und Ländern sowie die Antragsvoraussetzungen hier