Resolution der pfälzischen Grünen zu den geplanten Ölbohrungen in der Pfalz

In der letzten Woche haben sich die pfälzischen Grünen-Kreisverbände digital auf eine Resolution gegen Erölbohrungen in der Pfalz geeinigt. Die geplanten Öl-Bohrungen in den Gemeinden Otterstadt (Landkreis Rhein-Pfalz) und Offenbach (Landkreis SÜW) werden von allen grünen Kreisverbänden in der Pfalz als nicht mehr zeitgemäß, Klimaschutzmaßnahmen unterlaufend und den Gesundheits- und Naturschutz gefährdend eingestuft und abgelehnt.
Archivbild: Bürgerinitiative gegen Ölbohrungen

Pfalz.15.7.2021./Grüne/hi. Die Resolution sei zugleich eine solidarische Adresse mit den Bürgerinitiativen in Offenbach und in Otterstadt im Kampf gegen die geplanten Ölbohrungen, heißt es in einer Presseerklärung der pfälzischen Grünen vom 15. Juli.

Als Vertreter der betroffenen Regionen haben die Kreisverbände Rhein-Pfalz und SÜW gemeinsam mit dem Bundestags-Direktkandidat der Grünen im Wahlkreis 207 (Ludwigshafen-Frankenthal), Armin Grau, diese Presseerklärung eingereicht. Wir geben die Resolution der Grünen Kreisverbände nachfolgend im Wortlaut ungekürzt wieder.

Die Grünen Kreisverbände der Pfalz stellen fest:
Beim rheinland-pfälzischen Landesamt für Bergbau und Geologie (LGB) ist ein Antrag auf Erkundungsbohrungen für eine Erdölförderstätte nahe Offenbach eingegangen.

Die Erschließung neuer Lagerstätten fossiler Rohstoffe ist in Zeiten der Klimakrise nicht mehr nachvollziehbar und wirft grundlegende Fragen der Umweltverträglichkeit auf.

Konsequenter Klimaschutz kann nur funktionieren, wenn wir schneller Erneuerbare Energien ausbauen und die Verbrennung fossiler Ressourcen beenden. Dies schließt eine Beendigung des Abbaus fossiler Ressourcen mit ein.

Die geplanten Erdölbohrungen in der Pfalz, in Offenbach und Otterstadt, stehen im Widerspruch zum geplanten Ausstieg aus den fossilen Rohstoffen und dem Ziel der Klimaneutralität.

Das LGB hat nach standortbezogener Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entschieden, dass das bergrechtliche Zulassungsverfahren für die Erkundungsbohrung ohne förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Die Grüne Landtagsfraktion hat deshalb am 22. Juni 2021 an das zuständige Wirtschaftsministerium geschrieben und um transparente Aufklärung und Erläuterung zur UVP gebeten.

Das Bundesberggesetz zur Regelung des Bergrechts ist antiquiert. Es stellt einseitig die Belange der „Rohstoffsicherung“ in den Vordergrund. Belange des Umwelt- und Klimaschutz sowie Transparenz und die Einbindung der Betroffenen vor Ort werden nicht ausreichend berücksichtigt. Es bedarf daher einer grundlegenden Überarbeitung.

Die Grünen Kreisverbände der Pfalz fordern deshalb:
l  Eine Änderung des Bundesberggesetzes, das den Belangen von Umwelt- und Klimaschutz deutlich mehr Gewicht im Entscheidungsprozess beimisst und Kommunen, Umweltverbände sowie Beteiligten vor Ort echte Mitsprache einräumt.

l  Eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung vor Beginn von Bohrvorhaben.

l  Insbesondere mit Blick auf die Trinkwasserversorgung muss das Dargebot des Grundwassers in Qualität und Quantität sichergestellt werden.

l  Zur Sicherung der Klimaziele von Paris muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Pfalz konsequent vorangetrieben werden.

Diese Resolution wird bis jetzt (Stand: 15.7.2021) durch Beschlüsse folgender pfälzische Kreisverbände von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt:
Donnersbergkreis – Frankenthal – Germersheim – Kaiserslautern – Landau – Ludwigshafen -Neustadt  – Pirmasens – Rhein-Pfalz – Südliche Weinstraße – Südwestpfalz – Speyer – Zweibrücken.