Corona Update SÜW/Landau: Inzidenz und 7Tages-R-Wert.
Die 3. Welle klingt aus.
Weitere Lockerungen ab dem 18. Juni

Diese Corona-Lage hatten wir schon mal. Vergangenes Jahr, von Mitte April bis Anfang Oktober 2020.
Die vom Gesundheitsamt Landau gemeldeten täglichen Fallzahlen zeigen, dass der regionale 7Tages-R-Wert seit dem 2. Mai kontinuierlich unter 1 liegt.
Infolge dessen ist die regionale Inzidenz SÜW/Landau vom Höchstwert 163,3 am 30. April unter geringen Schwankungen stetig gesunken. Auf zuletzt 5,1 am 11. Juni. 
Quelle: KV SÜW. Grafik: cmc-hi

Annweiler/RLP.11.6.2021/hi. Die Neuinfektionen gehen auch in der Südpfalz weiter zurück. Wie die vom Gesundheitsamt in Landau werktäglich veröffentlichen Fallzahlen zeigen, sinken die Inzidenzen deutlich. Die Entwicklung im Kreis und in der Stadt geht in Richtung Inzidenz Null. Auch der regionale 7Tages-R-Wert (R7,t) liegt seit dem 30. April in SÜW/Landau kontinuierlich unter dem kritischen Wert 1.

Insoweit entspricht der regionale Infektionsverlauf im Kreis SÜW und der Stadt Landau im großen und ganzen den vom RKI veröffentlichten Sieben-Tages-R-Wert für Deutschland. Das zeigt der Vergleich in der untenstehenden Grafik.

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, sagt dazu: „Dass die Inzidenzen so deutlich sinken und weitere Öffnungsschritte möglich machen, ist insbesondere der Disziplin und dem Verantwortungsbewusstsein der Menschen zu verdanken, die die notwendigen und sehr belastenden Einschränkungen mittragen und damit den Erfolg der Maßnahmen ermöglichen.

Es kommt aber weiter darauf an, nicht leichtsinnig zu werden, um das Erreichte nicht zu gefährden.

Weitere Lockerungen möglich
Wie die Landesregierung in dieser Woche mitteilte, treten weitere Lockerungen ab dem 18. Juni in Kraft. Etwa bei privaten Veranstaltungen sowie in den Bereichen Sport und Kultur.

Die Stadt Landau gibt hier  einen Überblick über die wichtigsten Regeln, die aktuell gelten.

Omnibus-Touristik noch ausgebremst
CDU-Fraktionsvorsitzender Christian Baldauf begrüßt die weiteren Öffnungsschritte, die allerdings nicht weit genug gingen. Er könne die zögerliche Haltung der Landesregierung im Hinblick auf Öffnungsperspektiven für Reisebusunternehmen in RLP nicht nachvollziehen: „Warum bei uns nicht möglich sein soll, was bereits in zwölf anderen Bundesländern umgesetzt wird, erschließt sich mir nicht. In unseren direkten Nachbarländern wird Omnibustouristik bereits wieder angeboten“.

Ganz abgesehen von der Benachteiligung der hiesigen Busunternehmen und der negativen Auswirkungen auf die Beherbergungsbetriebe führe das zu der absurden Situation, „dass Busreisen an der Landesgrenze enden und zum Teil durch den ÖPNV fortgesetzt werden müssen“, so Baldauf.

Hier müsse die Landesregierung schnell eine praktikable und an die Praxis in anderen Bundesländern angepasste Regelung schaffen.

Corona-Zahlen: Warum schwanken die RKI-Zahlen häufig?
Die Fallzahlen und die daraus berechnete Sieben-Tage-Inzidenz des RKI können sich stark von den veröffentlichten Zahlen der örtlichen und Landesgesundheitsämter unterscheiden.
Das hat diverse Gründe:
Die Uhrzeit, wann die Bundesländer neue Tagesstände übermitteln, variiert von Land zu Land.
Unter Umständen gibt es dabei sogar an einem Tag mehrere Schwankungen.
Manchmal kommt es auch zu Übertragungsfehlern der Fallzahlen zwischen den einzelnen Meldestellen.
Stellt ein Labor einen Fall fest, übermittelt es diesen an die örtliche Gesundheitsbehörde, von dort gehen die Daten an das Landesgesundheitsamt. Dort werden alle Meldungen aus einem Bundesland gebündelt und dann gesammelt an das RKI übertragen.
Weil der Ablauf des sogenannten Meldesystems für Infektionskrankheiten noch immer nicht vollständig digitalisiert ist, kann es auch passieren, dass Daten erst einen Tag verspätet beim RKI eintreffen.

braune Line: Der vom RKI veröffentlichte Durchschnittswert für Deutschland
grüne Linie: Die aus den regionalen Fallzahlen abgeleitete Entwicklung des 7Tages-R-Werts für SÜW/Landau.

Die regionale Datenquelle
Die Berechnungen zu den Grafiken in diesem Beitrag stützen sich auf die täglichen Fallzahlen des Gesundheitsamts Landau. Grundlage dafür sind die Veränderungen zum Vortag. Im Ergebnis kann es zu geringen Abweichungen gegenüber den vom Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz offiziell veröffentlichen Inzidenzwerten kommen.

Die Abweichungen liegen in der Berechnungsgrundlage begründet. Das LUA (Landesuntersuchungsamt), das die 7Tage-Insidenz ermittelt, stützt die Berechnung auf das Meldedatum. Das Meldedatum ist definiert als der Zeitpunkt, zu dem das Gesundheitsamt Kenntnis von einem Infektionsfall erhält und diesen im elektronischen Übermittlungssystem anlegt.

Dieses Datum ist klar von dem Übermittlungsdatum an das LUA, also der Tag an welchem das LUA von den Fällen erfährt, zu trennen.

Regionale Corona Fallzahlen. Warum es Differenzen zu den amtlichen Zahlen des Landes gibt
Zunächst gibt es Fälle, welche an das LUA übermittelt werden mit einem Meldedatum, das länger als sieben Tage zurück liegt. Dies kann unter anderem Aufgrund von andauernden Ermittlungen oder Zuständigkeit und Weitergabe an andere Gesundheitsämter vorkommen. Qualitätsprüfungen und Datenbereinigungen führen demnach dazu, dass Fälle erst später an das LUA übermittelt werden und die Kenntnisnahme und Erfassung soweit zurück liegt, dass sie zum Zeitpunkt der Übermittlung an das LUA länger als sieben Tage vergangen ist.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Datensätze der Infizierten zu unterschiedlichen Zeiten betrachtet werden.

Während das Gesundheitsamt die aktuellen Zahlen gegen 11 Uhr betrachtet, richtet sich das LUA nach den übermittelten Daten um 14 Uhr. Auch in dieser Zeit können weitere Fälle übermittelt werden, die in Erfassung um 11 Uhr noch nicht berücksichtigt wurden.

Jedoch kann es auch umgekehrt sein, dass Fälle durch das Gesundheitsamt bereits erfasst wurden und in der Fallzahlenmeldung erscheinen, aber erst später an das LUA übermittelt werden und somit aus deren Berechnung herausfallen.



Corona Update regionale Analyse SÜW/Landau.<br>
Dynamik des Infektionsgeschehens unverändert.<br> Entspannung nur bei den Todeszahlen.

Die Grafik bildet das regionale Infektionsgeschehen in der Stadt Landau zusammen mit dem Kreis Südliche Weinstraße ab. Und zwar im Zeitraum vom 1.Oktober bis 23.April. Die rote Linie rechts oben zeigt die mathematisch-statistische Modellkurve der 3. Welle. Die gepunktete hellrote Linie darüber stellt den weiteren möglichen Verlauf dar, wie er sich aus den Inzidenzwerten und dem 7-Tages-R-Wert seit Ende März ableiten lässt. Die blau gepunktete Linie zeigt einen möglichen Impfeffekt. Quelle: KV SÜW  Grafik: hi

Die regionale Infektionsentwicklung in Landau/SÜW
Dass sich auch die Südpfalz nicht vom allgemeinen Trend abkoppeln kann, zeigen die folgenden beiden Grafiken.

Vergleicht man den Verlauf des 7-Tages-R-Werts, wie er täglich vom RKI für Deutschland veröffentlicht wird (braune Kurve) mit dem entsprechend Kennwert für die Region SÜW/Landau (grüne Kurve), dann wird erkennbar, dass die Reproduktionskurven im Wesentlichen den gleichen Trend zeigen. Insbesondere liegt seit Anfang März der R-Wert – unter Schwankungen – oberhalb der kritischen Grenze von 1,0. Das Infektionsgeschehen zeigt den typischen Verlauf des beschränkten exponentiellen Wachstums.

In der untenstehenden Grafik ist der Übergang von der zweiten (graue Kurve) zur dritten Infektionswelle (rote Kurve) herausgearbeitet. Das blaue Band am oberen Bildrand gibt den regionalen Inzidenzverlauf wieder, wie er sich aus den täglich vom Landauer Gesundheitsamt gemeldeten Fallzahlen berechnen lässt.

Gut zu sehen ist, wie die sinkenden Inzidenzen von Mitte Januar bis Ende Februar sich in der abflachenden Kurve (grau)  der ersten Welle widerspiegeln.

Nachdem seit Anfang März die Inzidenzen wieder stetig steigen, nimmt die Infektionsdynamik dann wieder zu (rote Kurve).

Für mathematisch Interessierte
Die Modellkurve der 3. Infektionswelle wird im vorliegenden Falle durch die folgende Funktion beschrieben:

Die Bundesnotfallbremse greift.
Landau/SÜW seit heute im harten Lockdown.

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Inzidenz und des 7-Tages-R-Werts in der Stadt Landau und im Kreis Südliche Weinstraße.

Gut zu erkennen ist der Zusammenhang zwischen diesen beiden Kennwerten: Nachdem der R-Wert im Zeitraum Mitte Januar bis Ende Februar, also rund sechs Wochen lang, dauerhaft unter 1 geblieben war, ist die regionale Inzidenz gefallen, von rund 190 auf unter 35.

Danach ist der R-Wert wieder stetig bis auf 1,7 gestiegen und schwankt seither um 1,1.

In der Folge haben die Neu-Infektionen wieder zugenommen. Die regionalen Inzidenzwerte steigen seither kontinuierlich bis auf 139 am Mittwoch in dieser Woche.         Quelle: KV SÜW Grafik: cmc-hi. (Leit-Bild)

Annweiler.24.4.2021/hi. Am vergangenen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag dieser Woche lag auch in der Region Landau/SÜW die Inzidenz über 100.

 Di. 20.4.Mi. 21.4.Do. 22.4.
Inzidenz Landau155,6178,4176,3
Inzidenz SÜW111,6122,4121,5

Damit traten am übernächsten Tag, also heute am Samstag, 24. April, die Maßnahmen für die bundesweite Corona-Notfallbremse in Kraft.

Somit gelten ab heute in der Stadt Landau und im Kreis Südliche Weinstraße die harten Lockdown-Regelungen. Hier im Folgenden eine Übersicht der geltenden Regelungen.

Private Kontakte

Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Kontaktbeschränkung nicht.

Bei Trauerfeiern nach Todesfällen dürfen bis zu 30 Personen zusammenkommen.

Ausgangsbeschränkungen

Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab 22 Uhr.

Bis 5 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen.

Ausnahmen sind die „Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“.

Das sind zum Beispiel gesundheitliche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinische Behandlungen.

Bewegung an frischer Luft sind bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine und nicht in Sportanlagen.
Ausgenommen sind in der Regel auch die Ausübung eines Berufs oder Mandats und die journalistische Berichterstattung. Man darf also bis 24 Uhr alleine draußen Sport machen oder spazieren gehen.

Das Gleiche gilt für die Wahrnehmung von Sorge- oder Umgangsrecht, die unaufschiebbare Betreuung Unterstützungsbedürftiger oder Minderjähriger oder die Begleitung Sterbender, Versorgung von Tieren oder „ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke“.

Freizeiteinrichtungen

Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Solarien, Fitnessstudios müssen schließen.

Läden

Läden dürfen Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben.

Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click & Collect).

Ausgenommen von Schließungen oder starken Beschränkungen bleiben weiterhin der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.

Diese dürfen aber nur das übliche Sortiment verkaufen.

Für die zulässige Kundenanzahl gelten Grenzen in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche.
In geschlossenen Räumen müssen Kunden eine Maske auf FFP2-Niveau oder eine medizinische Maske tragen.

Kultur und Zoo

Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos (außer Autokinos), Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten müssen schließen, auch entsprechende Veranstaltungen sind untersagt.

Die Außenbereiche des Zoos und der Wild- und Wanderpark bleiben für Besucher offen. Sofern sie einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen können.

Sport

Nur kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann. Für Berufs- und Leistungssportler gibt es Ausnahmen. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein.

Gastronomie

Gastronomie muss geschlossen bleiben.

Es gibt aber Ausnahmen. Etwa für Speisesäle in Reha-Zentren oder Pflegeheimen, die Versorgung Obdachloser oder von Fernfahrern.

Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt, ebenso die Auslieferung.

Körpernahe Dienstleistungen

Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, „die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege“.

Dabei müssen in der Regel FFP2-Masken oder Masken mit gleicher Schutzwirkung getragen werden.

Wer zum Friseur oder zu der Fußpflege will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.

PKW, Bus, Bahn, Taxi

Bus, Bahn und Taxi nur mit Maske auf FFP2-Niveau.

Für Personal mit Kundenkontakt sind medizinische Masken vorgeschrieben.
Möglichst soll nur die Hälfte der regulär zulässigen Passagiere mitfahren.

Im privaten PKW gilt die Maskenpflicht, wenn Personen aus mehreren Hausständen im Fahrzeug sind. Ausgenommen ist der Fahrer.

Tourismus/Übernachtung/Hotels/Ferienwohnungen

Die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt.

Schulen

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer müssen im Präsenzunterricht zweimal pro Woche getestet werden. Darüber hinaus gilt hier eine eigene Notbremse:

Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100, so wird Wechselunterricht ab dem übernächsten Tag Pflicht.

Wenn die Inzidenzwerte an drei Tagen in Folge über 165 liegen, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht in Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen verboten. Es gibt wieder Homeschooling.

Mit Ausnahme der Abschlussklassen und einer Notbetreuung. Auch in Kitas gibt es dann nur Notbetreuung.

Die Schulbremse tritt außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 wieder unterschreitet.

Allerdings bleiben in Rheinland-Pfalz die Schulen zunächst bis zu den Pfingstferien (Beginn am 25. Mai)  im Wechselunterricht. Und zwar auch dann, wenn die Inzidenz unter 100 fällt.

Arbeitsplatz

Unternehmen müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Das hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Falls möglich, muss der Arbeitgeber seinen Angestellten Homeoffice ermöglichen, und Arbeitnehmer müssen das normalerweise auch annehmen.

Information

Der Wellenbrecher aus Berlin: Der neue Paragraph 28b

Die Bundesnotfallbremse im geänderten Infektionsschutzgesetz, das gestern in Kraft trat, soll die Dynamik der 3. Corona-Welle brechen. Dazu wurde ein neuer Paragraph 28b ins Infektionsschutzgesetz eingefügt.  28a war schon ein Zusatzparagraph, der ebenfalls ausdrücklich nur für die Covid-19- Bekämpfung gilt.

Von diesem Schwellenwert an wird dann zwingend vorgegeben, dass eine ganze Reihe von Maßnahmen auf Kreiseben zu veranlassen sind. Bisher gab es da einen Ermessensspielraum.

Praktisch  kommt es dann lokal zu harten Lockdowns, wenn eine Sieben-Tages-Inzidenz von 100 überschritten wird. Auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr gibt es dann.

Die Corona-Notbremse des Bundes hat in der Nacht zum Samstag zum ersten Mal gegriffen.