Neues Kita-Gesetz. Regelungen für eine gute Kita.Elternmitwirkung im Kita-Beirat

Neues Kita-Gesetz. Regelungen für eine gute Kita.
Elternmitwirkung im Kita-Beirat

Am Online-Informationsabend des Kreiselternausschusses (KEA) der Kitas SÜW vergangener Woche hatten zahlreiche Eltern und Kita-Vertreter teilgenommen. Karin Graeff, Vorsitzende des KEA RHK, referierte über die Auswirkungen des neuen Kita-Gesetzes für die Kinder und deren Familien. Dabei konnte sie auch vorhandene Missverständnisse ausräumen. 
Karikatur: urban sketches

SÜW.17.9.2021/./hi. Der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden gilt seit dem 1. Juli 2021. Lediglich die Ausgestaltung des Mittagessens kann zunächst noch auf unterschiedliche Weise erfolgen. Das Kreisjugendamt ist dafür zuständig, dass bedarfsgerechte Betreuungsangebote in Quantität als auch Qualität ausreichend vorhanden sind. Daher sei das Kreisjugendamt ein wichtiger Ansprechpartner und die Bedarfsplanung ein zentrales Thema für alle Eltern, erläuterte Karin Graeff.

Bedarfsgerechte Planung
Eltern sollen generell bei der jährlichen Bedarfsabfrage ihre Bedarfe großzügig inklusive Fahrt- und Pufferzeiten angeben, da nach dem neuen Kita-Gesetz die Personalbemessung direkt von den gebuchten Betreuungsplätzen abhänge. Mit der Angabe der Bedarfe legen die Eltern sich zudem für ein ganzes Jahr fest, das muss ebenso mitbedacht werden.

Ergebnisse der kreisübergreifenden Umfrage
Der Kreiselternausschuss hatte kürzlich eine kreisübergreifende Umfrage zu den Auswirkungen des neuen Kita-Gesetzes durchgeführt, an der über 1.200 Personen teilgenommen hatten. Daraus war unter anderem hervorgegangen, dass viele Eltern neben der fehlenden Umsetzung des Rechtsanspruchs vor allem unflexible, starre Bring- und Abholzeiten sowie einen Wegfall von Bildungsangeboten bemängelten

Dies sei nicht durch das Kita-Gesetz vorgegeben, so die Referentin Graeff, sondern eine Entscheidung der örtlichen Verantwortlichen: „Wenn diese Entscheidungen nicht im Sinne der Familien sind, dann können und sollen vor Ort andere Lösungen gefunden werden“.

Monitoring zur Personalausstattung
Mit dem gesetzlich verankerten Monitoring, solle die Personalausstattung dokumentiert werden, um punktuelle Missstände beim Personal oder generellen Personalmangel zu erfassen, erläuterte Graeff.

Entgegen vieler Befürchtungen geh es dabei nicht darum, die gebuchten Plätze mit den tatsächlich anwesenden Kindern abzugleichen.

Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita Der neue Kita-Beirat
Wie die Umfrageergebnisse gezeigt hätten, bestehe vielerorts noch deutliches Ausbaupotential für die aktive Mitwirkung der Eltern in den Kita-Alltag ihrer Kinder, berichtete die Referentin.

Dazu betonte Graeff das Anhörungsrecht der Elternausschüsse. Danach müssten Träger und Kita-Leitung rechtzeitig und umfassend über alle wesentlichen Angelegenheiten rund um die Kita informieren. Die Argumente des Elternausschusses müssen bei der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt werden.

Weiterhin stärke das neue Gremium „Kita-Beirat“ die Mitwirkung der Eltern als Teil der Verantwortungsgemeinschaft im Kita-System.

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