Hauensteiner Grüne-Fraktion: Verbandsgemeinde soll klimaneutral werden

Die Verbandsgemeinde Hauenstein soll klimaneutral werden. Dies hat sich die Grünen-Fraktion zum Ziel gesetzt und beantragt, der Gemeinderat solle einen entsprechenden Grundsatzbeschluss beraten und beschließen. Die Regierungskoalition in Rheinland-Pfalz habe die Klimaneutralität bis spätestens 2040 im Koalitionsvertrag vereinbart. Diese könne es nur geben, wenn sich alle Kommunen anschließen.
Bild: Manfred Seibel, Fraktionssprecher der Grünen im VG-Rat Hauenstein, wird den Antrag erläutern und begründen. | Archivfoto: W. G. Stähle

Hauenstein./Werner G.Stähle. „Der Rat der Verbandsgemeinde Hauenstein teilt die Besorgnis und Einschätzung des IPCC (umgangssprachlich: Weltklimarat, der Verf.) mit Blick auf die menschengemachten Klimaveränderungen durch die Emission von Treibhausgasen. Er begrüßt vor diesem Hintergrund, dass im Dezember 2015 im sogenannten Pariser Abkommen erstmals eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen 195 Staaten und der EU zustande kam, die Erderwärmung zu begrenzen, damit die Auswirkungen des Klimawandels noch beherrschbar bleiben“, heißt es in der Einleitung der Beschlussvorlage für die nächsten Sitzung des Gemeinderates. Die Regierungskoalition aus SPD, Grüne und FDP in Rheinland-Pfalz habe Klimaneutralität bis 2035, spätestens bis 2040, im Koalitionsvertrag vereinbart, wird weiter argumentiert.

Klimaneutralität bis spätestens 2040
Der Rat der Verbandsgemeinde Hauenstein soll in einem ersten Schritt den Beschluss fassen, „bis spätestens 2040 die Klimaneutralität in und für die Verbandsgemeinde Hauenstein erreichen zu wollen“, lautet die Zielsetzung. „Die im Einzelnen dafür notwendigen Schritte und Maßnahmen sollen unter anderen auch mit den Ortsgemeinden und der Bevölkerung sowie den Unternehmen diskutiert und auf den Weg gebracht werden.“

Schnelles Handeln auf allen staatlichen Ebenen notwendig
Zur Begründung des Antrages wird auf den Sachstandsbericht des IPCC vom 20. August 2021 verwiesen, der eindeutig feststelle, „dass der Einfluss des Menschen die Atmosphäre, den Ozean und die Landflächen erwärmt hat“. Das Ausmaß der jüngsten Veränderungen im gesamten Klimasystem seien seit vielen Jahrhunderten bis Jahrtausenden beispiellos. Vor diesem Hintergrund sei auf allen staatlichen Ebenen im jeweiligen Verantwortungsbereich schnelles Handeln notwendig.

Vorgeschlagen wird, den Beschluss als Auftrag an die zuständigen Ausschüsse sowie als Handlungsprärogative (Handlungs-Vorrecht, d. Verf.) an die Verwaltung zu übergeben. Dort könnten geeignete Maßnahmen diskutiert und auf den Weg gebracht werden, ebenso bei künftigen Ortsbürgermeister-Dienstbesprechungen. Darüber hinaus soll die Verwaltung dem Rat jährlich berichten, was im Einzelnen zur Zielerreichung realisiert wurde.