Nächtliche Ausgangsbeschränkung.
Was geht, und was nicht geht.
Die Regelungen im Detail.

Da der Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau an drei Tagen in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 100 überschritten haben, sind sie jeweils zum Erlass einer Allgemeinverfügung mit strengeren Corona-Regeln verpflichtet. Diese gelten ab dem heutigen Donnerstag. Nach expliziter Anweisung durch die Landesregierung mussten Stadt und Landkreis auch Ausgangsbeschränkungen erlassen. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr des Folgetags ist das Verlassen der Wohnung oder Unterkunft damit grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind dann erlaubt, wenn ein triftiger Grund vorliegt.

SÜW.22.4.2021/KV. Ein triftiger Grund ist beispielsweise die Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder die Inanspruchnahme notwendiger medizinischer Behandlungen. Das gilt auch für notwendige medizinische Behandlungen, die Tiere betreffen.

Private Besuche aus gutem Grund
Erlaubt ist nach 21 Uhr außerdem der Besuch beim Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise der Ehe- oder Lebenspartnerin, beim Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin sowie bei Verwandten in gerader Linie, also bei den eigenen Eltern, eigenen Großeltern, Kindern oder Enkeln. Auch der Besuch alter oder kranker Menschen oder von Menschen mit Einschränkungen, die außerhalb von Einrichtungen leben, ist ein triftiger Grund und damit von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen. Genauso sieht es bei der Wahrnehmung des privaten Sorge- und Umgangsrechts aus.

Wer unterstützungsbedürftige Personen oder Minderjährige versorgen oder diese begleiten muss, darf ebenfalls zu diesem Zweck nach 21 Uhr außerhalb der Wohnung sein. Natürlich gilt das ebenso für die Begleitung von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen oder gar die Begleitung Sterbender.

Gassi gehen
Um Tiere zu versorgen oder um mit Tieren Gassi zu gehen, darf eine Einzelperson ebenfalls nach 21 Uhr unterwegs sein.

Jäger auf der Pirsch
Außerdem stellt die Ausübung der Jagd einen triftigen Grund und damit eine Ausnahme zu Ausgangsbeschränkung dar –  unter Beachtung des geltenden Hygienekonzepts zur Jagd.

Teilnahme an öffentlichen Sitzungen
Gleiches gilt für die Teilnahme an einer Ratssitzung oder eine andere Tätigkeit im Rahmen des Selbstorganisationsrechts der kommunalen Gebietskörperschaften.

Die Aufzählung ist nicht abschließend, weitere triftige Gründe können eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung rechtfertigen.

Die aktuellen Ausgangsbeschränkungen im Kreis Südliche Weinstraße und in der Stadt Landau gehen auf die geltenden Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz zurück.

Wenn die aktuell im Gesetzgebungsprozess befindliche „Bundes-Notbremse“ mit Ausgangsbeschränkungen deutschlandweit kommen sollte, werden die Regeln in Landau und SÜW voraussichtlich entsprechend angepasst werden. 

Kreis SÜW und Stadt Landau.
Nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.
Ab Donnerstag, 22. April

Nachdem die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße nun den dritten Tag in Folge Inzidenzwerte von über 100 aufweisen, müssen die beiden Kommunen laut der Vorgaben des Landes die „Notbremse ziehen“ und weitere Einschränkungen verfügen. Das Land hat die Stadt Landu und den Landkreis Südliche Weinstraße angewiesen, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr umzusetzen.
Eine diesbezügliche Allgemeinverfügung mit allen Regelungen wird am Mittwoch, 21.4., erlassen und tritt am Donnerstag, 22.4., in Kraft.

SÜW/Landau.20.4.2021/hi. Zuvor hatten die Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt in einem Schreiben an das Land ihre kritische Haltung zum Ausdruck gebracht und darum gebeten, vom Erlass einer solchen Regelung abzusehen. In der Antwort des zuständigen Ministeriums, die nun vorliegt, erhalten Stadt und Kreis jedoch die Weisung, eine nächtliche Ausgangssperre anzuordnen.

„Wir bedauern diese Entscheidung und finden es schade, dass die Menschen, gerade wenn sie bis in die Abendstunden arbeiten müssen, nicht die Möglichkeit eingeräumt bekommen, einen Abendspaziergang zu machen oder eine Runde joggen zu gehen“, so OB Hirsch und SÜW-Landrat Dietmar Seefeldt dazu in einer Pressemeldung.